Ausbildung

Die Jugendlichen werden ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend, ins Arbeitsleben integriert. Die Massnahmen der beruflichen Förderung lassen sich dabei nicht von Massnahmen der sozialen Förderung trennen.

Erste berufliche Ausbildung

Zwischen den Arbeitgebenden, den Bezugspersonen (Eltern, Berufsberatenden oder Sozialarbeitenden), der / dem Lernenden, der Leitung und der IV-berufsberatenden Person finden regelmässig Standortgespräche statt, die der Planung und Koordination zur Unterstützung in der Berufsfindung dienen.

Vorbereitung

Vorbereitung (intern) auf erstmalige berufliche Ausbildung nach getroffener Berufswahl.
Art. 16 IVG (Dauer maximal 1 Jahr)
Ein Teil der Vorbereitung findet in Form einer berufsbezogenen internen schulischen Förderung statt.

Ausbildung ausserhalb der Institution

Eidgenössisch anerkannte Ausbildungen (EFZ, EBA) in einem externen Betrieb der freien Wirtschaft.
IV – anerkannte Anlehren in geschützten Werkstätten und Ausbildungsinstitutionen.

Stützunterricht bei externen Ausbildungen

Berufsunterricht bei externen IV-anerkannten praktischen Ausbildungen in Absprache mit der Ausbildungsinstitution.

Wohngruppe

Betreuung und Förderung auf der Wohngruppe zur Ermöglichung der Ausbildung.

Unterstützung in der Berufsfindung

Anregungen beim Finden verschiedener Berufe und Unterstützung in der Organisation verschiedener Schnupperlehren.

Aufnahmekriterien

Jugendliche und junge Erwachsene

Aufnahmealter zwischen 15 – 20 Jahre

Gesicherte Finanzierung (IV Verfügung, Sonderschulverfügung, KJA Leistungszusicherung, Sozialdienste, KESB)

Psychische, emotionale, soziale Entwicklungsverzögerung, oder Beeinträchtigung, traumabedingte Störungen.

Ressourcen, die für eine spätere Selbstständigkeit wahrscheinlich sind.
Bereitschaft für internes Wohnen im Wocheninternat. Teilnahme an Gruppenaktivitäten.
Fähigkeit und Bereitschaft zu Lernen.
Motivation neue Strukturen kennenzulernen.

Ablehnungskriterien

Akute chronische psychische Krankheiten mit Fremd- oder Selbstgefährung
Regelmässiger Konsum von illegalen Drogen

Chronisches Suchtverhalten

Schwere Verwahrlosung

Starkes aggressives Verhalten

Aufnahmeverfahren

  • Schritt 1 - Anfrage

  • Schritt 2 - Persönliches Erstgespräch in unserer Organisation, mit Jugendlichen, Eltern, Behörden, Bezugspersonen

    Das Vorstellungsgespräch in Anwesenheit der Jugendlichen, deren Bezugspersonen (Eltern, Berufsberater oder Sozialarbeiter) und Vertretern der anfragenden Stellen gibt Aufschluss über die gegenseitigen Erwartungen. Die Jugendlichen erhalten Einblick in die Institution, in die Angebote, Strukturen und Rahmenbedingungen. Die Jugendlichen teilen der Institution innerhalb einer Woche telefonisch mit, ob sie eine Schnupperzeit absolvieren möchten.
  • Schritt 3 - Klärung von Fragen und Finanzierung

  • Schritt 4 - Schnupperaufenthalt

    Vor der definitiven Aufnahme findet eine einwöchige Schnupperzeit statt. Die Jugendlichen wohnen in dieser Zeit in einer Wohngruppe und besuchen tagsüber die interne Schule und die Werkstatt.

    Während der Schnupperzeit werden die Ressourcen der Jugendlichen in einem Auswertungsraster festgehalten. Diese Beobachtung bildet die Grundlage für den  Aufnahmeentscheid und liefert gleichzeitig wichtige Rückschlüsse über den Entwicklungsstand. Damit lassen sich erste Massnahmen planen.

  • Schritt 5 - Gemeinsame Auswertung

    Nach der Schnupperzeit findet ein Gespräch statt, an dem die oder der Jugendliche, ihre resp. seine Bezugsperson (Eltern, Berufsberater oder Sozialarbeiter), Vertreter der zuweisenden Stellen und von Nils Holgersson teilnehmen. Gelten unsere Aufnahmekriterien als erfüllt, liegen das klare
    Einverständnis aller Beteiligten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit vor, kann die Aufnahme beschlossen werden. Gleichzeitig werden die individuellen Zielsetzungen und die ersten Schritte inhaltlich und zeitlich festgelegt. Eventuelle individuelle Aufnahmebedingungen, wie beispielsweise eine Therapie oder andere Begleitmassnahmen werden festgelegt.

  • Schritt 6

    Vereinbarung des Eintrittsdatums

  • Schritt 7

    Eintritt